Allgemeine Geschäftigsbedingungen

Hundeschule | Gruppentraining | Einzeltraining | Seminare/Workshops

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB

Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der HeimatHund GmbH gelten die nachfolgenden AGB.

2. Vertragsabschluss und Inhalt

Mit der Abgabe der Anmeldung bietet der Teilnehmer der HeimatHund GmbH den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die HeimatHund GmbH zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der beschriebenen Leistungsbeschreibung.

3. Kursdurchführung

Der Teilnehmer ist der rechtmäßige Eigentümer/Halter des Hundes bzw. eine bevollmächtigte Person, die im Namen des Eigentümers stellvertretend am Training teilnimmt.

  • Der Teilnehmer bleibt während des Trainings Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)
  • Den Anweisungen der Trainer/-innen ist Folge zu leisten.
  • Eine Erfolgsgarantie der vereinbarten Trainingsziele/durch die Teilnahme am Training wird nicht gegeben.
  • Die HeimatHund GmbH behält sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere, sowie dem Trainingsbetrieb anzupassen.
  • Die HeimatHund GmbH behält sich vor, etwaigen vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen. Dazu gehören insbesondere Starkzwangmittel wie Stachelhalsbänder, Würgeketten oder Stromreizgeräte.
  • Die Kotbeseitigungspflicht der Gemeinden ist einzuhalten.
 
4. Gefahrenabwehr
 
  • Während des Trainings gilt die Leinenpflicht. Die Leinen dürfen nur auf Anweisung der Trainer/-innen abgenommen werden.
  • Nicht eigene Hunde, insbesondere auch fremde/unbekannte Hunde, sind nicht zu füttern oder anzufassen. Es sei denn dies ist Teil des Trainings und geschieht auf Anweisung der Trainer/-innen.
 
5. Zahlungsbedingungen
 
Telefonisch vereinbarte Termine gelten als bindender Vertragsabschluss und müssen ebenfalls schriftlich abgesagt werden, sofern sie nicht wahrgenommen werden können.
 
5.1 Hundeschule: Einzeltraining | Einzelcoaching
 
Die Zahlung für vereinbarte Einzelcoachings sind vom Teilnehmer nach Rechnungsstellung bar, EC oder per Überweisung zu entrichten. Einzeltermine müssen bis 7 Tagevor dem Termin durch den Teilnehmer schriftlich abgesagt werden. Ansonsten werden Sie in voller Höhe abgerechnet und nicht erstattet.
 
5.2 Hundeschule: Trainings-Abonnement
 
Die anfallenden Kurs- und Unterrichtsgebühren sind grundsätzlich im Voraus zu leisten. Geleistete Zahlungen werden nicht zurück erstattet. Die Kosten für eine Schnupperstunde in Höhe von 20,- EUR werden bei Abschluss eines Abonnements an den ersten Monatsbeitrag angerechent.
 
  • SEPA-Lastschriftmandat: Der Teilnahmebetrag wird nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug erfolgt monatlich zwischen dem 01. und 15. eines Monats nach Vorabinformation fällig. Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Vertrag, Infomail) von HeimatHund GmbH. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der falschen Angabe einer Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen.
  • Ein Kurstermin, der nicht mind. 48 Std. vor dem vereinbarten Termin über die HeimatHund-App abgesagt wird, wird nicht erstattet / berechtigt nicht zur Nachholung.
  • Ein Kurstermin, der mehr als 48 Std. vor dem vereinbarten Termin über die HeimatHund-App abgesagt wird, kann in einem gleichen Modul oder nach Absprache in einem anderen Kursmodul nachgeholt werden, sofern Plätze verfügbar sind. Die verfügbaren Plätze werden in der HeimatHund-App freigeschaltet und können entsprechend eigenständig gebucht werden.
  • In den Monatsbeiträgen sind bis zu 6 Ausfälle / Jahr durch Urlaub und Krankheit, sowie Fortbildung der Trainer, höhere Gewalt /Pandemie einkalkuliert. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatz für diese Termine.
  • Kündigung: Trainings-Abonnement ist jeweils zum letzten Werktag des Monats innerhalb der Bürozeiten schriftlich (per eMail / Brief) kündbar. Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf des Folgemonats. Danach verlängert er sich automatisch und stillschweigend um einen weiteren Monat.
 
5.3 Zahlungsbedingungen Hundeschule: Veranstaltungen | Workshops
 
Bei der Anmeldung zu Workshops/Seminaren/Wanderungen ist die Teilnahmegebühr ebenfalls im Voraus zu entrichten. Bei Nichtteilnahme kann im gegenseitigen Einvernehmen ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Dieser kann durch die HeimatHund GmbH abgelehnt werden, sollten Hund und/oder Halter nicht für das Angebot geeignet sein.
 
  • Bis zu 4 Wochen vor Beginn der Intensivkurse/Seminare/Wanderung wird der volle Preis zurückerstattet.
  • Bis zu 14 Tage vor Beginn der Intensivkurse/Seminare/Wanderung werden 50 % der Teilnahmegebühr zurückerstattet.
  • Absagen unter 14 Tagen vor Beginn der Intensivkurse/Seminare/Wanderung berechtigen nicht zu einer Erstattung der Teilnahmegebühr.
 
6. Durchführung von Veranstaltungen
 
  • Kurszeiten ergeben sich aus den veröffentlichten Angeboten. Änderungen sind jederzeit möglich und werden online, mündlich oder fernmündlich mitgeteilt. Dies betrifft ebenfalls den Kursort.
  • Eine Absage seitens des Teilnehmers ist schriftlich mitzuteilen.
  • Bei Absage durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf ein Nachholen dieser Kursstunde.
  • Die HeimatHund GmbH behält sich vor, den Unterricht abzubrechen, soweit der Zustand des Tieres oder andere Umstände dies erfordern. Die Trainingsgebühren werden in diesem Fall anteilig fällig.
  • Die HeimatHund GmbH behält sich vor Termine für Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird die Veranstaltung zu einem anderen Termin nachgeholt. Alternativ werden etwaig bereits für diesen Termin gezahlte Gebühren auf Wunsch erstattet.
 
7. Haftpflichtversicherung, Impfung, Anforderung an das Tier
 
  • Für jedes Mensch-Hund-Team muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Diese ist mit vor der ersten Trainingseinheit/Veranstaltung vorzulegen.
  • Der/Die Teilnehmer/-in versichert, dass der von ihm geführte Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten sowie mit ausreichendem Impfschutz (bei Welpen altersentsprechend) versehen ist. Der Impfpass ist bei vor der ersten Trainingseinheit/Veranstaltung und auf Verlangen der HeimatHund GmbH vorzulegen.
  • Der/Die Teilnehmer/-in versichert, dass der von ihm geführte Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten sowie mit ausreichendem Impfschutz (bei Welpen altersentsprechend) versehen ist. Der Impfpass ist bei vor der ersten Trainingseinheit/Veranstaltung und auf Verlangen der HeimatHund GmbH vorzulegen.
  • Jegliche gesundheitliche und im Verhalten des Hundes begründete Veränderungen sind der HeimatHund GmbH ungefragt vor dem Training mitzuteilen.
  • Läufige Hündinnen sind grundsätzlich von dem Gruppentraining ausgeschlossen, sofern keine explizite Erlaubnis seitens des Trainers ausgesprochen wird.
 
8. Haftung
 
Der Teilnehmer ist sich darüber im Klaren, dass es während der Teilnahme an Veranstaltungen der HeimatHund GmbH zu Beschädigungen an Menschen und Hunden kommen kann. Es gelten folgende Bestimmungen:
 
  • Eine Haftung durch die HeimatHund GmbH tritt ein, wenn ein Schaden auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der HeimatHund GmbH zurückzuführen ist.
  • Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Mitarbeiter und Beauftragte der HeimatHund GmbH.
  • Die HeimatHund GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer undBegleitpersonen, die während des Unterrichts entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Teilnehmer/-in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
  • Die HeimatHund GmbH haftet nicht für Schäden an dem zur Ausbildung und Betreuung anvertrauten Tier.
  • Für Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens des Teilnehmers gelten die gesetzlichen Regelungen.
  • Die gesetzliche Haftung des Tierhalters/Teilnehmers bleibt von den obigen Regelungen unberührt.
  • Insbesondere im eigenverantwortlichen Freilauf der Hunde sind die Halter/Teilnehmer verpflichtet auf den teilnehmenden Hund zu achten zum Verletzungen zu vermeiden. Die HeimatHund GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch das Freispiel der Hunde entstehen können.
 
9. Kind-Hund-Events
 
Die Aufsichtspflicht bleibt während der gemeinsamen Veranstaltung weiterhin bei den Eltern. Diese haften für durch das Kind verursachte Sach-/Personen- und Vermögensschäden. Alle Besonderheiten, wie z.B. Erkrankungen, Allergien etc. das Kind betreffend müssen dem zuständigen Trainer mitgeteilt werden. Die Eltern geben ihr Einverständnis, dass das Kind im Notfall durch eine dritte Person mit einem Privat-PKW zur ärztlichen Versorgung gefahren werden darf. Stört ein Kind vorsätzlich den Ablauf der Veranstaltung, darf es von dieser ausgeschlossen werden. Es erfolgt in diesem Falle keine Rückerstattung bezahlter Gebühren. Die Eltern sind dazu aufgefordert während der Durchführung des Kurses eine telefonische Erreichbarkeit zu gewährleisten.
 
10. Datenschutz
 
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass
  • seine Angaben datentechnisch erfasst und zu betriebseigenen Werbezwecken (Newsletter) genutzt werden dürfen.
  • während der Übungseinheiten aufgenommene Foto- oder Videoaufnahmen zu Trainings-/Vorführ- und Werbezwecken in Printmedien und Internet genutzt werden dürfen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Teilnehmer untersagt wird. Ein Anspruch auf das Foto-/Filmmaterial besteht seitens des Teilnehmers nicht.
 
11. Bild- und Tonmaterial
 
  • Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der HeimatHund GmbH erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden.
  • Die HeimatHund GmbH kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen.
  • Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der HeimatHund GmbH erstellt wurden, können von der HeimatHund GmbH zu Veröffentlichungszwecken, PR-Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache, genutzt werden.
 
12. Salvatorische Klausel
 
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
 
13. Gerichtsstand
 
Gerichtsstand ist Menden (Sauerland).