BEREIT FÜR DEN EINSATZ?
Kindergarten
Der neue "Kollege" Hund soll Euer Team im Kindergarten bereichern & eine lernförderliche Atmosphäre schaffen und den Kindern helfen eine Beziehung zur Natur aufzubauen & den Umgang mit Tieren erlernen.
Schulbegleithund
Dein Hund soll Dich als souveräner Schulbegleithund in den Unterricht oder in eine andere pädagogische Einrichtung begleiten (tiergestützte Pädagogik) & Dich bei Deiner Arbeit direkt oder indirekt unterstützen.
Pflegeeinrichtung
Du möchtest mit Deinem Hund in einer Pflegeeinrichtung an Besuchsprogrammen teilnehmen (tiergestützte Intervention) oder Deinen Hund als Therapiebegleithund in Deiner therapeutischen Tätigkeit mitnehmen.
Büro & Co.
"Dog-In statt Burn-Out": Dein Hund als wichtigstes TeamMember in Eurem Büro? Nachweislich steigert ein Bürohund Loyalität, Kreativität & Motivation. Den Nachweis, dass Dein Hund "cool" ist kriegt Dein Chef von uns!
Wir unterstützen Dich, damit Du mit Deinem Hund unterstützen kannst!
ABLAUF & BEGUTACHTUNG
Lass' Dich von uns individuell beraten!
Wir sind für Dich da! Gerne erklären wir Dir in Ruhe alles Wichtige, sammeln erste Infos zu Dir & Deinem Hund, das zukünftige „Einsatzgebiet“ & eventuelle Schwierigkeiten.
Du erreichst uns
- per Mail an die hallo@HeimatHund.de
- telefonisch unter der 02378/8647000
- über unser Kontaktformular
Individuelle Begutachtung & Erstellung eines qualifizierten Gutachtens
Anhand eines individuellen Wesenstests erstellen wir ein Gutachten im Hinblick auf Interaktion zwischen Hund & Halter und begutachten Deinen Hund anhand unterschiedlicher Aufgaben. Die Aufgaben & das Setting stimmen wir natürlich auf Eure Bedürfnisse im zukünftigen (Arbeits-)Alltag ab.
Dieses Gutachten kannst Du dann z.B. einreichen bei
- Deiner zuständigen Veterinärbehörde
- dem Träger / der Leitung der Einrichtung
- der Schulleitung
- Deinem Chef
Ihr braucht noch einen Feinschliff vor der Begutachtung?
WIR SIND SACHVERSTÄNDIGE
Janine ist behördlich geprüfte & anerkannte Sachverständige des Landes NRW und somit autorisiert Verhaltenstests gem. § 4 Abs. 2 DVO LHundG NRW – Landesgesetz durchzuführen.
Das betrifft nicht nur die
- Sachkundenachweise für Hunde bestimmer Rassen und große Hunde
- Wesenstests / Verhaltensprüfungen zur Maulkorb- & Leinenbefreiung