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EXZELLENTE VORBEREITUNG. FAIRE PRÜFUNG.
EIN "NEIN" HAST DU SCHON. EIN "JA" KANNST DU KRIEGEN!

HEJ, WIR SCHAFFEN DAS!

Maulkorbbefreiung

Zeig' her das schöne Hundegesicht!

Ein gut sitzender Maulkorb ist nichts Schlimmes und ist für manche Halter ein sinnvolles Hilfsmittel gegen Giftköder oder einfach generell die ungewollte Aufnahme von Pferdeäpfeln & Co. Aber für manche Hunde(-rassen) ist der Maulkorb Pflicht – jedenfalls so lange bis Du mit Deinem Hund in einer Prüfung unter Beweis stellst, dass es keine Notwendigkeit dafür gibt.

Willst Du ein „alles kann, nichts muss“? Let’s go!

Deine Sachverständige

Janine von HeimatHund

„Eine bestandene Maulkorb- & Leinenbefreiung bedeutet für Hund & Halter oftmals ein ganz neues Lebensgefühl. Die Teams auf diese Aufgabe vorzubereiten oder selbst zu prüfen ist nicht nur ein Job, sondern eine echte Herzensangelegenheit. Was gibt es schöneres als Leben zu verändern?“

Behördlich geprüfte, anerkannte Sachverständige für das Land NRW

Leinenbefreiung

Für mehr Freiheit auf Euren Abenteuern!

Egal, ob Dein Hund einen hohen Bewegungsdrang hat oder einfach mal ein bisschen hinter Dir trödeln & schnüffeln möchte – ganz sicher möchtest Du ihm auf Euren Spaziergängen so viel Freiheit wie nur möglich bieten. Wenn aber Dein Hund z. B. einer bestimmten Rasse angehört, dann müssen wir erst die Leinenbefreiung angehen.

Vielleicht heisst es ja bald schon: Hallo, Freilauf!

Sollen wir Dich & Deinen Hund auf die Prüfung vorbereiten oder Euch prüfen?

ANMELDUNG & ABLAUF

Lass' Dich
VORBEREITEN

Wir sind für Dich da! Gerne erklären wir Dir in Ruhe alles Wichtige, sammeln erste Infos zu Dir & Deinem Hund und finden einen passenden Trainingstermin für Euch. Freu‘ Dich drauf, wir tun’s auch!

Du erreichst uns

  • per Mail an hallo@HeimatHund.de
  • telefonisch unter der 02378/8647000
  • über unser

Wir haben ein Ziel & ein Date!

Für das erste Training planen wir 90 Minuten ein. So haben wir in jedem Falle genug Zeit für all‘ Deine Fragen, das Training & Deine ersten Hausaufgaben. In einem ersten Kennenlernen führen wir eine „Ist-Analyse“ des Lernstandes, Eurer Kommunikation & Co. durch und starten dann mit Volldampf ins Training. 

Nice 2 have: Schick‘ uns gern schon vorab aussagekräftiges Videomaterial zu.

Trainingsplan & Hausaufgaben

Am Ende unserer ersten Trainingseinheit werden wir

  • ein (End-)Ziel definieren
  • Euren individuellen Trainingsplan erstellen
  • Übungen zusammenfassen
  • alle noch offenen Fragen beantworten
  • Hausaufgaben besprechen

All‘ unsere Trainingsansätze & Hausaufgaben lassen sich ganz bequem in Deinen Alltag integrieren.

Wir lassen Dich nicht alleine!

Du möchtest, dass wir Dich & Deinen Hund zu Eurer Verhaltensprüfung begleiten? Gar kein Problem!

Aber auch nach dem Training lassen wir Dich nicht alleine. Solltest Du zwischendurch Fragen haben, sind wir auch abseits Deiner gebuchten Trainingsstunden für Dich da.

Es ist sinnvoll den Fortschritt regelmäßig zu überprüfen, um Fehler aufzudecken oder Dir einen Motivationsschubs zu verpassen, falls Du in Deinen alten Trott zurückgefallen bist.

Lass' Dich
PRÜFEN

Wir sind für Dich da! Gerne erklären wir Dir in Ruhe den Ablauf der Verhaltensprüfung, beantworten alle Deine Fragen & finden einen passenden Prüfungstermin für Euch. Freu‘ Dich drauf, wir tun’s auch!

Du erreichst uns

  • per Mail an die hallo@HeimatHund.de
  • telefonisch unter der 02378/8647000
  • über unser Kontaktformular

Du benötigst für die Prüfung:

  • Anordnung der Stadt
  • Gültiger Personalausweis
  • Gut sitzender Maulkorb
  • Impfbuch Deines Hundes
  • Kurze Führleine (1 m)
  • Decke als Liegeplatz
  • Sachkundenachweis

Du hast aktuell noch keinen Sachkundenachweis? Kein Problem: Dann kannst Du die Prüfung ganz bequem bei uns vor Ort oder Online ablegen. Hier gibt’s Infos:

Prüfungstag,
So läuft's ab!

Gemeinsam starten wir in den Prüfungstag. Der Gehorsam Deines Hundes wird auf unserem Gelände überprüft, weitere Prüfungselemente auf einem kleinen „Spaziergang“ hier in der Umgebung.

Um die Verhaltensprüfung / den Wesenstest zu bestehen, sollte Dein Hund auf alle Situationen angemessen reagieren. Die einzelnen Prüfungselemente findest Du unten in unseren FAQ.

Beifall & Bescheinigung

Du hast bestanden? 

❤️- LICHEN GLÜCKWUNSCH! Damit Du nicht nur erleichtert durchatmen, sondern auch schnell Dein Ordnungsamt entsprechend informieren kannst, bekommst Du im Anschluss an die positiv verlaufene Prüfung direkt Deine Bescheinigung.

Ob Du mit einer Ermäßigung der Hundesteuer rechnen kannst hängt individuell von Deiner Gemeine ab.

Braucht Dein Hund noch etwas Nachhilfe?

FAQ WESENSTEST

Du möchtest für Deinen Hund beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und / oder Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz NRW beantragen? Dann muss Dein Hund für eine solche Befreiung bestimmte Kriterien erfüllen, die in einer Verhaltensprüfung getestet werden. Für die Befreiung musst Du als HalterIn Deines Hundes nachweisen, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist. 

Gefährliche Hunde gem. § 3 LHundG NRW sowie Hunde bestimmer Rassen (sogenannte „Listenhunde“) nach § 10 LHundG NRW haben eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Darüber hinaus können auffällig gewordene Hunde ebenfalls vom Ordnungsamt die Auflage zur Maulkorb- und / oder Leinenpflicht bekommen. 

Wichtig: Eine Teilnahme an einer Verhaltensprüfung bzw. dem Wesenstest ist kein Muss! Wenn Du aber eine Befreiung für Deinen Hund anstrebst, dann kommst Du um eine solche Prüfung nicht herum.

Das kommt darauf an, ob es sich um einen „gefährlichen Hund“, einen Hund einer „bestimmten Rasse“ oder um einen „Hund nach einem Beissvorfall“ handelt. 

  • Bei gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG NRW) ist die Verhaltensprüfung vom amtlichen Tierarzt des zuständigen Veterinäramtes durchzuführen. Bei uns im Märkischen Kreis ist das zum Beispiel das Veterinäramt mit Sitz in Iserlohn. 
  • Bei Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) führt die Prüfung entweder das Veterinäramt oder ein anerkannter Sachverständiger bzw. eine anerkannte sachverständige Stelle durch. 


Du, als HalterIn, musst Deinen Hund persönlich bei der Prüfung vorstellen. Die Beauftragung einer dritten Person, um die Prüfung mit Deinem Hund zu absolvieren, ist nicht zulässig, denn der Wesenstest ist Hund- & Personenbezogen. 

Hier ein kleines Beispiel zum Verständnis: 

Zu Max & Marie Mustermann gehört die Rottweilerhündin Murmel. Weil Max aktuell ziemlich viel arbeiten muss, haben die beiden entschieden, dass sich Marie & Murmel auf den Wesenstest vorbereiten und letztlich auch gemeinsam die Prüfung absolvieren. Weil die beiden so fleissig waren, haben sie die Prüfung mit Bravour bestanden, woraufhin die Leinen- und Maulkorbbefreiung ausgesprochen wurde. Aber was bedeutet das jetzt für das Ehepaar Mustermann und Murmel?

Die Prüfung gilt ausschließlich für den geprüften Hund und den geprüften Halter. Also gilt die oben genannte Befreiung für Marie Mustermann, nicht aber für Max. Er muss den Hund mit Maulkorb & Leine führen oder auch eine Verhaltensprüfung positiv absolvieren.

Der zu prüfende Hund muss gemäß § 3 Abs. 5 DVO LHundG) mindestens 24 Monate alt sein.

Es gibt aber eine Ausnahme:

„Für Hunde, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, soll eine befristete Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden, wenn die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung der zuständigen Behörde gegenüber durch eine Bescheinigung einer Hundetrainerin, eines Hundetrainers oder einer Hundeschule, die die Ausbildung von Hunden durch die Haltungsperson anleitet und über eine entsprechende Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe f des Tierschutzgesetzes verfügt, nachgewiesen wird. Die zuständige Behörde kann die Befreiung nach Satz 1 widerrufen, wenn nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erreichen des 24. Lebensmonats die erfolgreiche Teilnahme an einer Verhaltensprüfung nachgewiesen wird.“

Das bedeutet:

  • Du besuchst regelmäßig (mind. alle 2 Wochen) einen Kurs zur Junghundeausbildung (zum Beispiel unsere „Alltagshelden“).
  • Die Hundeschule stellt Dir eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.
  • Ebenfalls bescheinigt die Hundeschule, dass Dein Hund sich Menschen & Artgenossen gegenüber angemessen verhält.
  • Ein unentschuldigtes Fernbleiben ist von der Hundeschule dem Veterinäramt zu melden.

  1. Diese Bescheinigung reichst Du Deinem Veterinäramt ein.
  2. Das Veterinäramt ergänzt die Empfehlung, Deinen Hund bis zum erfolgreichen Bestehen des Wesenstestes bzw. der Verhaltensprüfung von der Maulkorb- & Anleinpflicht zu befreien.
  3. Diese vollständige Bescheinigung wird vom Veterinäramt an Dein zuständiges Ordnungsamt geschickt.
  4. Anschließend geht Dir von Deinem Ordnungsamt ein Befreiungsbescheid zu.

Was passiert, wenn Du nicht regelmäßig die Hundeschule besuchst?
Dann besteht für Deinen Hund ab dem 6. Lebensmonat so lange eine Leinen- und Maulkorbpflicht, bis Du erfolgreich einen Wesenstest absolviert hast. 

Der Wesenstest soll auf einem für Deinen Hund neutralen, eingezäunten Gelände durchgeführt werden (§ 3 Abs. 1 DVO LHundG NRW). 

Wir veranstalten die Prüfung auf Nachfrage auf unserem Trainingsgelände: HeimatHund GmbH, 58708 Menden (Sauerland).

Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter Reaktionen Deines Hundes, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch & Tier auswirken können. Die Prüfung umfasst folgende Prüfelemente:

  • Überprüfung des Gehorsams Deines Hundes,
  • Verhalten gegenüber Personen in Bewegung (Jogger, Skater, Radfahrer), die auch in näherem räumlichen Bezug zum Hund treten,
  • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (z.B. Aufspannen eines Schirmes, Fallenlassen eines Schlüsselbundes, Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen), 
  • Verhalten Deines Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen (z.B. Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife),
  • Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit,
  • Verhalten bei Begegnungen mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
  • Verhalten Deines angebundenen Hundes ohne Dich als HalterIn in alltäglichen Begegnungssituationen mit fremden Personen und Hunden.

Aber keine Sorge: Dein Hund darf dabei während des gesamten Prüfungsvorgangs keinen über das normale Maß hinausgehenden Reizen ausgesetzt werden, die nachvollziehbare und natürliche Abwehrreaktionen provozieren. Die Reize müssen Deinem Hund in angemessener Dosierung vermittelt werden, sodass überprüft werden kann, ob Dein Hund, gemessen an der Reizstärke, ein der Situation nicht angemessenes Aggressionsverhalten aufweist. (§ 2 DVO LHundG NRW)


Bei der Verhaltensprüfung bewertet der Prüfer den Gehorsam Deines Hundes und sein Verhalten gegenüber Personen & Artgenossen in alltagstypischen Situationen. Die Prüfung besteht im Prinzip aus zwei Teilen:

  • Maulkorbbefreiung
  • Leinenbefreiung
 
DIE MAULKORBBEFREIUNG
Hier wird intensiv auf das Wesen Deines Hundes geschaut, also in diesem Falle auf das Verhalten Deines Hundes während der Prüfung. Der Hund muss gut an der Leine zu führen sein und darf dabei in unterschiedlichen Situationen weder Menschen noch Artgenossen angreifen.
 
DIE LEINENBEFREIUNG
Stellt in der Prüfung unter Beweis, dass ihr auch ohne Leine ein tolles Team seid! Dein Hund soll bei diesem Prüfungsteil Deinen Signalen im Freilauf folge leisten und nicht „sein eigenes Ding“ machen oder sich von anderen Hunden ablenken lassen. Wichtig ist, dass Dein Hund ansprechbar ist (auch wenn er vor Prüfungsaufregung mal einen kleinen Zoomie bekommt). Die Reize sind innerhalb der Prüfung dosiert & angemessen und gehen zu keiner Zeit über ein normales Maß hinaus. 
 
Kleiner Tipp: Die Prüfung beginnt beim Aussteigen aus dem Auto und endet mit dem Einsteigen. Bedenke, dass Dein Hund ebenso aufgeregt ist wie Du und vermeide Wartezeit für ihn.

Die meisten Städte / Gemeinden erheben für einen sogenannten „Listenhund“ erhöhte Hundesteuer (auch oft als Kampfhundesteuer betitelt). Die Stadt Menden (Sauerland) erhebt zum Beispiel aktuell für 

  • 1. Hund – 84,- EUR pro Jahr
  • 2. Hund – 96,- EUR / Hund pro Jahr
  • ab dem 3. Hund – 108,- EUR / Hund pro Jahr

 

Bei Anlagehunden („Listenhunden“) gelten folgende Steuersätze

  • 1. Hund – 552,- EUR pro Jahr
  • ab dem 2. Hund – 816,- EUR / Hund pro Jahr
 
(Stand 2024)
 
Ob Du mit nach einer bestandenen Verhaltensprüfung mit einer Ermäßigung der Hundesteuer rechnen kannst hängt individuell von Deiner Stadt / Gemeinde ab.

In der Verwaltungsvorschrift 5.3.4 zu Landeshundegesetz lautet es wie folgt:

„Auf der Grundlage des Ergebnisses der Verhaltensprüfung trifft die zuständige Ordnungsbehörde eine Entscheidung über die Befreiung durch Verwaltungsakt (vgl. § 23 Satz 2 OBG). Die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht kann ganz, teilweise oder beschränkt auf bestimmte Gebiete oder Tageszeiten erfolgen. Soweit neben der Halterin oder dem Halter weitere Aufsichtspersonen berechtigt sein sollen, den Hund ohne Leine/ Maulkorb zu führen (vgl. Nr. 5.3.1 Satz 2), sind diese ausdrücklich in der Entscheidung über die Befreiung zu benennen. Aufsichtspersonen, die über diese Berechtigung nicht verfügen, dürfen Hunde, die von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind, grundsätzlich nur angeleint ausführen.

Der Bescheid über die Befreiung kann befristet sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Er soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Nummern 4.4 und 4.5 gelten entsprechend. Um eine befristet erteilte Befreiung aufrecht zu erhalten, muss die Halterin oder der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen. Soweit Anhaltspunkte vorliegen, die zwischenzeitlich eine andere Beurteilung des Verhaltens des Hundes nahe legen, hat die Halterin oder der Halter auf Verlangen der zuständigen Ordnungsbehörde die erfolgreiche Wiederholung der Verhaltensprüfung nachzuweisen.“

Das bedeutet, dass eine Befristung der Maulkorb- und / oder Leinenbefreiung im Ermessen des zuständigen Ordnungsamtes liegt. Viele Ordnungsbehörden erteilen die Maulkorb- und / oder Leinenbefreiung zeitlich unbegrenzt, sofern es zu keinen weiteren Vorkommnissen (z.B. gemeldeter Beißvorfall) kommt. Liegt eine unbefristete Befreiung vor, dann gilt die Verhaltensprüfung ein Hundeleben lang.

Nein, wir können Dich immer nur bei einem von beiden unterstützen: Der Vorbereitung auf die Prüfung ODER bei der Prüfung selbst. 

Wichtig zu wissen: Wenn Du Dich dazu entscheidest Dich von mir vorbereiten zu lassen, dann darf ich Dich nicht prüfen! 

Gemäß § 3 und § 10 LHundG NRW besteht für die sogenannten „Listenhunde“, also die Hunde bestimmter Rassen ab dem 7. Monat eine Maulkorbpflicht.

Du kannst aber ab Vollendung des 6. Lebensmonats, also wenn Dein Hund mindestens 7 Monate alt ist, bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats eine Ausnahmegenehmigung bei Deinem Ordnungsamt im Hinblick auf die Maulkorb- und / oder Leinenbefreiung beantragen. Dafür musst Du allerdings nachweisen können, dass Du regelmäßig (mindestens alle zwei Wochen) an einer Hundeschule teilnimmst. 

Wie ist das denn eigentlich mit der Leinenpflicht?

Die Leinenpflicht besteht bei den „Hunden bestimmter Rassen“ von Geburt an, aber auch hier kannst Du unter der o. g. Voraussetzung eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sprich‘ hierzu am besten mit dem zuständigen Sachbearbeiter Deiner Gemeinde.