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WAS IST DAS ÜBERHAUPT?

Der Sachkundenachweis, oft auch „Hundeführerschein“ genannt, ist eine offizielle Bescheinigung, die bestätigt, dass Du im Umgang mit Deinem Hund das notwendige Fachwissen besitzt.

In NRW fordern die Ordnungsämter einen solchen Sachkundenachweis z. B.

 

gem. § 10 LHundG NRW

für Hunde bestimmter Rassen

Alano | American Bulldog | Bullmastiff | Mastiff | Mastino Espanol | Mastino Napoletano | Fila Brasileiro | Dogo Argentino | Rottweiler | Tosa Inu | und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

gem. § 11 LHundG NRW

für große Hunde, also schwerer als 20 kg und/oder höher als 40 cm

 

Bei der Sachkundeprüfung handelt es sich um eine theoretische Multiple Choice Prüfung, die Du in entspannter Atmosphäre bei uns vor Ort oder ganz bequem online bei Dir Zuhause ablegen kannst. 

 
Bitte beachte, dass die Sachkundeprüfung für gefährliche Hunde (gem. § 3 LHundG NRW) ausnahmslos bei Deinem zuständigen Veterinäramt abgelegt werden kann.

 

 

Behördlich geprüfte, anerkannte Sachverständige des Landes NRW

ABLAUF & KOSTEN

MIT UNS ZUM "HUNDEFÜHRERSCHEIN" (SACHKUNDENACHWEIS HUND NRW)

Weil Vorbereitung bekanntlich das halbe Leben ist, haben wir die größte Vorbereitung für Dich schon getroffen: 
Du bekommst von uns alle relevanten Prüfungsfragen und die passenden Antworten, damit Du "nur" noch lernen musst.

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Vorbereitung
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Nach Zahlungseingang senden wir Dir per Mail die vollständigen Lernunterlagen (alle Fragen & Antworten) zu und stimmen einen finalen Termin mit Dir ab.

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Glückwunsch zum Zertifikat - U got it!

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung senden wir Dir das Zertifikat per Mail & das Originalzertifikat per Post zu. So kannst Du Dein Zertifikat direkt an Dein zuständiges Ordnungsamt weiterleiten und das Original zu Deinen Unterlagen heften.

TADAAAAAAA… Mit wenig Aufwand im Besitz des Sachkundenachweises NRW.

Sachkundenachweis
gem. § 10 LHundG

45,- € - vor Ort
50,- € - online

Sachkundenachweis
gem. § 10 LHundG

45,- € - vor Ort
50,- € - online

FAQ ZUR PRÜFUNG

In NRW benötigt einen Sachkundenachweis

  • jeder Hundehalter, der in NRW einen „großen Hund“ (d. h. ausgewachsen mindestens 20 kg schwer und / oder 40 cm Schulterhöhe aufweist) bei seinem Ordnungsamt anmelden möchte. Gassi gehen kannst Du mit einem solchen Hund übrigens auch ohne Sachkundenachweis. 
  • jeder Hundehalter, der einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse anmelden UND / ODER mit ihm Gassi gehen möchte. Bei diesen Hunden benötigt jeder, der den Hund ausführt, einen Sachkundenachweis.
 
In NRW sind vom Sachkundenachweis befreit
  • Klein-Hundebesitzer, deren Hunde unter 20 kg schwer sind und 40 cm Schulterhöhe aufweisen.
  • Als sachkundig geltende Personen nach § 6 Abs. 1 LHundG NRW. Dazu gehören zum Beispiel Inhaber eines Jagdscheins, Tierärzte, Polizeihundeführer, Personen mit einer Zuchtzulassung oder auch Sachverständige.

 

Ein großer Hund gemäß § 11 LHundG NRW sind alle Hunde, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm haben und / oder mindestens 20 kg schwer sind. Wenn Du einen Welpen oder Junghund anmeldest, dann musst Du bei Deinem Ordnungsamt das voraussichtliche Endgewicht bzw. die voraussichtliche Endgröße angeben, die Dein Hund ausgewachsen erreichen wird. 

Zu den Hunden einer bestimmten Rasse gehören nach § 10 LHundG NRW:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
 
Zu den gefährlichen Hunden nach § 3 LHundG NRW gehören die Rassen:
  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. 

 

Der späteste Zeitpunkt für die Einreichung Deiner vollständigen Unterlagen, also auch für Deinen Sachkundenachweis, ist 4 Wochen nach Hundeanmeldung.

Du bist verpflichtet Deinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt anzumelden. Anschließend wirst Du aufgefordert Deinen Versicherungsnachweis & Deine Sachkunde zu belegen. Hierfür wird Dir in der Regel eine Frist von 2 Wochen gewährt. Natürlich kannst Du bei Deinem zuständigen Ordnungsamt höflich um eine Fristverlängerung bitten. Aber bedenke: Das Ordnungsamt kann Dir sogar den Hunde entziehen, wenn Du Deine Sachkunde nicht fristgerecht belegst.

Wir empfehlen die Sachkundeprüfung für den Sachkundenachweis vor der Hundeanschaffung abzulegen. So beschäftigst Du Dich vorab bereits ausgiebig mit der Thematik & bist bestens für Eure neuen Abenteuer gerüstet. Darüber hinaus sind die ersten Wochen mit Deinem neuen Hund oft aufregend & zeitintensiv, sodass Du froh bist nicht noch zusätzlich für die Prüfung lernen zu müssen.

Du bekommst von uns alles was Du brauchst! 

Wir senden Dir umfangreiches Lernmaterial per Mail zu. Dieser Fragenkatalog enthält alle 320 möglichen Fragen (wobei 120 Fragen davon Wiederholungsfragen sind). Zusammen mit dem Antwortbogen kannst Du Dich so ganz in Ruhe von zu Hause aus vorbereiten. 

Der Test besteht aus fünf Themenbereichen: Sozialverhalten, Haltung / Fütterung / Hygiene, Gefahr, Erziehung und Recht. 

Wenn Du noch etwas tiefer in die Materie einsteigen möchtest, empfehlen wir das Taschenbuch „Der Hundeführerschein: Sachkunde – Basiswissen und Fragenkatalog“ von Celina del Amo, Jones-Baade und Mahnke für 9,90 €.

Diese theoretische Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen, von denen mindestens 20 Fragen richtig beantwortet werden müssen & entsprechend 10 Fragen falsch beantwortet werden dürfen. Mit Erreichen von 20 der möglichen 30 Punkte hast Du die Prüfung also bestanden!

Dabei ist wichtig für Dich zu wissen: 

Falls bei einer Frage mehrere Antworten falsch sind oder Du ein Kreuzchen vergessen hast, dann gilt dies ebenfalls als 1 Fehler. 

Bei Nichtbestehen kannst Du die Sachkundeprüfung selbstverständlich bei uns wiederholen. Die Wiederholungsprüfung muss innerhalb von 2 Monaten erfolgen (geregelt in der DVO LHundG NRW § 1 Abs. 3) und kostet erneut 45,- EUR bei einer Prüfung vor Ort bzw. 50,- EUR in der Online-Variante.

Solltest Du die Sachkundeprüfung ein zweites Mal nicht bestehen, bin ich leider gemäß § 1 Abs. 3 DVO LHundG NRW dazu verpflichtet, dies Deinem zuständigen Ordnungsamt mitzuteilen. 

Aber keine Sorge: Bevor wir in die zweite Prüfung starten besprechen in Ruhe alle gemachten Fehler.

JA. Da es im Gesetz kein genanntes Mindestalter für den Sachkundenachweis gibt, ist eine Prüfung unter 18 Jahren problemlos möglich. 

Bitte beachte: 

Große Hunde dürfen von Personen unter 18 Jahren ausgeführt werden. Sie müssen gem. § 2 LHundG NRW nur körperlich in der Lage sein die Hunde so zu halten, dass von ihnen keinerlei Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. 

„Hunde bestimmter Rassen“ sowie „gefährliche Hunde“ dürften jedoch ausschließlich von Personen gehalten & ausgeführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ist der Sachkundenachweis NRW auch in einem anderen Bundesland gültig?

Die von uns angebotene Sachkundeprüfung ist garantiert für „große Hunde“ und „Hunde bestimmter Rassen“ bei allen Ordnungs- und Veterinärämtern in NRW gültig. Da alle Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben, können wir keine verbindliche Aussage dazu treffen, ob die Sachkunde auch abseits NRW anerkannt wird. Bitte sprich‘ dazu mit Deiner zuständigen Behörde und frage nach, ob sie dieses Zertifikat aus NRW anerkennt.

Du hast die Sachkunde bereits in einem anderen Bundesland abgelegt und fragst Dich, ob sie in NRW anerkannt wird?

Nach §14 LHundG sollen (nicht müssen!) die Zertifikate aus anderen Bundesländern in NRW anerkennt werden, wenn sie die gestellten Anforderungen aus NRW im Wesentlichen erfüllen. Sprich‘ daher mit Deiner zuständigen Behörde des neuen Wohnortes, ob Deine Sachkunde anerkannt werden kann.

Du hast die Sachkunde schon mal in NRW abgelegt?

Spitze. Meldest Du Deinen Hund in der gleichen Kategorie oder in der Kategorie darunter an, dann reicht dieses Zertifikat aus und Du brauchst nichts weiter tun. 

Wenn Du allerdings die Sachkunde für einen „großen Hund“ erlangt hast und nun einen „Hund einer bestimmten Rasse“ anmelden möchtest, dann musst Du die Sachkunde dafür neu ablegen (s. LHundG NRW zu § 6 Nr. 6.2, dritter Absatz).

 

If you need the „Sachkundenachweis“ but you only speak english instead of german, we can help you!

You can do the test in English and our guide will help you with a fully english support. Of course, we will send you the preparation package in English aswell. This allows you to learn by yourself at home and prepare for the exam. 

Other languages are not supported and it’s not planned. Please do not contact us if you want to do this exam in another language – we only support german and english.

What do I have to do?

  • Please use the following Button, contact us by eMail at hallo@HeimatHund.de or via our contact form.
  • We’ll find the perfect timeslot for your appointment (at our location or online).
  • The invoice and the preparation package in english come with an extra eMail.